Nun erreicht die finanzielle Schieflage der Kommunen auch die Gemeinde Wachtberg und erstmalig, seit Bestehen der Gemeinde, kann Wachtberg den Haushaltsausgleich nicht mehr aus eigener Kraft schaffen und muss ins Haushaltssicherungskonzept. Doch ist dieses nur die Konsequenz aus der allgemeinen finanziellen Entwicklung in Bund, Land, Kreis und Kommunen. Hauptgründe sind die Entwicklung der Kosten, die über die Umlagen von der Gemeinde getragen werden müssen sowie ein weiterer Rückgang der Einnahmen aus Einkommens- und Umsatzsteuer, die auf die Gemeinde entfallen. Der Rahmen des Haushaltes beträgt 21 Mio. €, doch 40% davon entfallen auf fixe Ausgaben an Land und Kreis, die von der Gemeinde nicht beeinflusst werden können. Bei einem Gesamtvolumen von rund 21 Mio € kann die Gemeinde gerade mal 52% der Einnahmen und 60% der Ausgaben selber beeinflussen. Reduziert man diese um die Personalkosten, die immer 25% der Ausgaben ausmachen, verbleiben nur noch 35%. Davon müssen aber vor allem Pflichtaufgaben wie Schule, Sicherung von Verkehrsflächen und die lfd. Verwaltung bezahlt werden. Handlungsspielraum haben wir im Haushalt schon lange nicht mehr.
Trotzdem gibt es finanzpolitische Aspekte, mit denen wir dazu beitragen wollen, die Abgaben innerhalb der Gemeinde gerechter zu verteilen und das Ziel in 2009 wieder einen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Ausgaben für den ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr ist schon immer ein Zuschussgeschäft gewesen, doch ist ÖPNV auch ein aktiver Beitrag eine Gemeinde lebensnäher zu gestalten und den Menschen Mobilität zu garantieren. Zuständig für das ÖPNV Angebot ist jedoch der Kreis, die Gemeinde wird zwar zu Fahrplänen, Linien etc. befragt, kann aber nichts entscheiden. Gezahlt werden muss jedoch der ÖPNV von der Gemeinde. Für Wachtberg gestalten sich die Ausgaben für den ÖPNV wie folgt:

- Im Bus-Verkehr werden 55% der Verluste, bezogen auf die Kilometerleistungen, auf die einzelnen Kommunen umgelegt. Hiervon trägt die Gemeinde genau den Teil, der durch vorhandene Linien auf die Gemeinde entfällt.
- Die restlichen 45% werden über die Kreisumlage als ÖPNV Mehrausgaben von allen Kommunen getragen. Hiervon trägt die Gemeinde den Anteil, der nach den Umlagegrundlagen von der Kreisumlage auf sie entfällt.
- Im Schienenverkehr, gemeint sind die Stadtbahnlinien 66, 68 zwischen Siegburg und Bad Honnef, sowie die Linie 18 zwischen Köln und Bonn über Bornheim, Alfter, werden 50% über die tatsächlichen Kilometer abgerechnet. Das heißt, hier tragen nur die 6 Gemeinden die Kosten, die Schienenverkehr haben.
- Die restlichen 50% werden über die Kreisumlage als ÖPNV Mehrausgaben von allen Kommunen getragen. Damit zahlt die Gemeinde Wachtberg auch für die hohen Verluste im Schienenbereich, obwohl für die Wachtberger Bürgerinnen und Bürger hier ein geringer Nutzen besteht.
- Der DB Schienenverkehr wird im Vorfeld über die s.g. Regionalisierungszuschüsse abgerechnet, das heißt, dass bereits vorher aus dem großen Topf der Gelder finanziert wird und ohnehin nur der Rest den Kommunen zugeteilt wird.

Wir haben beantragt, dass die Gemeinde Wachtberg sich dafür einsetzt und stark macht, dass die Verluste des Schienenverkehrs zukünftig gerechter abgerechnet werden. Damit wollen wir erreichen, dass der Anteil, der von allen Kommunen im Kreis über die Kreisumlage abgerechnet wird, max. 25% der gesamten Verluste ausmachen soll.
Gesplittete Abwassergebühr
Die Abwasserkosten werden in Wachtberg und auch in anderen Kommunen gemessen am Wasserverbrauch berechnet. Ausnahmen gelten für Landwirte, die mit Wasser ihre Felder besprenkeln. Diese Praxis ist in der Vergangenheit von Verwaltungsgerichten immer wieder kritisiert worden, weil damit die Vebraucher benachteiligt werden z.B. gegenüber Unternehmen, die mit großen versiegelten Flächen eine hohe Zuführung von Oberflächenwasser in den Kanal haben, aber im Verhältnis einen geringen Wasserverbrauch und damit nur wenig Abwassergebühren zahlen. Weil aber die Kapazität der Kanäle zu 90% von der Menge des zu bewältigenden Oberflächenwassers bestimmt wird – damit verbunden auch ein Großteil der Kosten – müssen für eine gerechte Berechung der Abwassergebühr auch die versiegelten Flächen berücksichtigt werden. Mit einem Antrag wollen wir erreichen, dass in der Gemeinde im nächsten Jahr diese gesplittete Abwassergebühr eingeführt wird. Damit könnte durch die Entsiegelung von Flächen zukünftig tatsächlich Geld gespart und unsere Kanäle entlastet werden, in unseren Augen ein Beitrag zum aktiven Hochwasserschutz.
Hochwasserschutz
Mit den zu erwartenden Einnahmen aus der gesplitteten Abwassergebühr wollen wir aber auch einen Einstieg in einen aktiven Hochwasserschutz schaffen. Im Wirtschaftsplan der AÖR sind dafür bereits Mittel eingestellt. Wir haben beantragt, einen Haushaltsposten im Gemeindehaushalt zu schaffen und einen Betrag von 5.000 € einzustellen. Aktiven Hochwasserschutz wollen wir z.B. durch Organisation von Bachpatenschaften und Informationsveranstaltungen für Hausbesitzer und Bewohner von Wachtberg leisten. Die Entsiegelung von Flächen, Nutzung von Regenwasser (für die Besprenkelung von Gärten) oder eine natürliche Bepflanzung von Bachufern zur Befestigung der Uferhänge sind einige positive Möglichkeiten die wenig kosten und den betroffenen Anwohnern helfen können.
Gemeindehäuser wirtschaftlich betrachten
Jeder private Haushalt der sich ein Eigenheim schaffen will, muss erreichen, dass sich dieses Haus rechnet, denn sonst finanziert keine Bank das Objekt. Bei der derzeit in Wachtberg praktizierten Haushaltsführung, ist jedoch gar nicht zu erkennen, wie wirtschaftlich ein Objekt ist. Darum wünschen wir uns eine Aufstellung, aus der Anschaffungskosten und die Entwicklung aus Abschreibung, Tilgung und jährlichen Verlusten hervorgehen. Nur auf dieser Basis können wir langfristig entscheiden, ob und in welcher Form Gemeindehäuser erhalten werden können und mit welchen Maßnahmen eine Kostendeckung erreicht werden kann. Tatsächlich ist es derzeit so, dass die Gemeinde für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gemeindehäuser mehr Geld ausgibt, als für die Bewirtschaftung der kommunalen Kindergärten. Im Vergleich zum Nutzen, müssten Kindergärten deutlich höher angesetzt werden als Gemeindehäuser.
Die aktuelle Bestrebungen in Oberbachem, dass dort nicht mehr benötigte Übergangsheim als Gemeindehaus zu nutzen kann sich die Gemeinde nicht leisten und wird deswegen von uns abgelehnt.
