Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Wachtberg
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
hiermit beantrage ich im Namen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der AÖR Kommunalunternehmen Abwasserbeseitigungsbetrieb folgendes:
Der Verwaltungsrat beauftragt den Vorstand der AÖR, in einer der nächsten Sitzungen vor der Sommerpause 2005, dem Verwaltungsrat einen Vorschlag für eine Änderung der „Satzung des Kommunalunternehmens Abwasserbeseitigungsbetrieb Wachtberg, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entwässerung der Grundstücke, die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen“ vorzulegen, mit dem Ziel zum 1. Januar 2006 eine gesplittete Abwassergebühr in der Gemeinde Wachtberg einzuführen.
Begründung:
Bisher werden die Kosten für die Entsorgung der Abwässer alleine auf der Basis des Frischwasserbezugs berechnet. Dadurch entstehen den BürgerInnen Nachteile, die durch geeignete Maßnahmen die Versiegelung von Flächen gering halten. Der Anteil vom Oberflächenwasser, was durch die Kanäle entsorgt werden muss, macht jedoch den weitaus größten Teil im Gesamtvolumen aus.
Verwaltungsgerichte in Deutschland haben grundsätzlich die derzeit in den meisten Kommunen - auch in Wachtberg - praktizierte Form der Abrechnung kritisiert und auf die Notwendigkeit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr hingewiesen. In verschiedenen Verfahren haben die Verwaltungsgerichte die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr als zulässig beschrieben.
Die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr würde zu einer höheren Gebührengerechtigkeit führen und eine geringe Versiegelung von Flächen begünstigen und einen entsprechenden Rückbau fördern. So könnte ein aktiver Hochwasserschutz geleistet werden, weil dadurch ließen sich kritische Situationen bei starken Regenfällen verringern.  
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