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Initiative zur Änderung der ÖPNV Umlagen im Bahnbereich


Sehr geehrte Herren Vorsitzende,

 

hiermit beantrage ich im Namen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur nächsten Sitzung des Bau-, Vergabe- und Verkehrsausschusses sowie des Finanz- und Hauptausschusses folgendes:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg Kreis und den anderen Kommunen im Kreis darüber zu verhandeln, dass die derzeitige Aufteilung der Schienendefizite zukünftig „spitz“ auf der Basis jeweiliger Schienen-WKm-Leistungen abgerechnet wird und der Anteil, der über die allgemeine Kreisumlage auf alle Kommunen umgelegte  wird, nicht mehr als 25% der gesamten Verluste ausmacht.

 

Sollte es keine Einigung geben, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Klage gegen die derzeitige Regelung Aussicht auf Erfolg hat. Zudem wird die Verwaltung gebeten, mit den anderen Kommunen im Kreis zu erörtern, ob eine Bereitschaft zu einer gemeinsam Klage besteht.

 

Begründung:

 

Derzeit werden die Schienendefizite zu jeweils 50% über die Schienen Wkm-Leistungen (ÖPNV Mehrbelastung) abgerechnet, die restlichen 50% werden über die allgemeine Kreisumlage  auf alle Kommunen umgelegt. Verkehrstechnisch profitieren vom Schienenverkehr größtenteils nur die Kommunen, die Schienenverkehr haben. Damit werden aus unserer Sicht dieser 6 Kommunen (Bornheim, Alfter, Siegburg, Sankt Augustin, Königswinter und Bad Honnef) im Kreis unverhältnismäßig bevorzugt. Die Gemeinde Wachtberg finanziert damit die Stadtbahnlinie 66 und 18, ohne das die Bürger der Gemeinde einen, im Verhältnis zu diesem Anteil stehenden Nutzen an diesen Linien haben. In Betracht der Tatsache, dass die Bezugszentren für die Bürger der Gemeinde die Städte Bonn und Meckenheim sind, die beiden genannten Linien jedoch Bornheim/Köln bzw. Sankt Augustin/Siegburg anbinden, erscheint hier eine Änderung angebracht.

 

Da natürlich auch Bürger der Gemeinde Wachtberg in geringerem Umfang den Schienenverkehr nutzen müssen, sind wir bereit, einen deutlich geringeren Anteil zu tragen. Dieser sollte jedoch nicht mehr als 25% der gesamten umzulegenden Verluste ausmachen. Im Vorfeld wäre es nicht sinnvoll genaue prozentuelle Angaben zu machen, um die Gespräche mit anderen Kommunen nicht zu belasten.

 

Sollte es zu keiner gemeinsamen Einigung der Kommunen im Kreis kommen, wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob eine Klage gegen diese Praxis Aussicht auf Erfolg hat und inwieweit sich andere Kommunen einer solchen Klage anschließen können.

 

Aus unserer Sicht ist es einerseits nicht mehr zu vermitteln, dass aus Kostengründen das ÖPNV Angebot in Wachtberg immer weiter reduziert wird, andererseits die Gemeinde einen hohen finanziellen Anteil für den Schienenverkehr beisteuert, ohne dass erkennbare Verbesserungen für den Wachtberger ÖPNV daraus resultieren.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu der Sitzung darzulegen, wie hoch die tatsächlichen Einsparungen bei einem Anteil von 25% und 0% sind.


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