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AKTUELLES
23. März 2005:

Erholungslenkung in der Wahner Heide


Wegeverbindung zwischen Moltkeberg und Sallbachhügel

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

für die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellen wir für die nächste Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses folgenden Antrag:


  1. Der Ausschuss beschließt, dass die Wegeverbindung zwischen dem Moltkeberg und dem Sallbachhügel wieder in das derzeit gültige Wegekonzept Wahner Heide aufgenommen wird, wobei der Moltkeberg hiervon ausgenommen bleibt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem eng abgesteckten Bereich  zwischen den zukünftigen Wegemarkierungen eine diesbezüglich notwendige Kampfmittelsondierung für oben genannte Wegetrasse einzuleiten.

Begründung:

In Hinblick auf den Abzug der belgischen Streitkräfte aus der Wahner Heide und den damit zu erwartenden Konflikt zwischen Erholungsdruck  und Schutz der Heideflächen,  ließ die Kreisverwaltung im Jahre 2002 das  Erholungslenkungskonzept Wahner Heide erarbeiten. Ziel dieses Konzeptes sollte es u.A. sein, Erholungssuchende in schonender Weise durch die Wahner Heide zu führen und gleichzeitig sensible Bereiche der Heide weiterhin zu schützen. In das  mit dieser Zielsetzung entwickelte Wegesystem wurde auf Anregung des Bündnisses Wahner Heide eine Wegeverbindung  zwischen Fliegenberg und Feldbahnstrecke, d.h. entlang der Panzertrasse zwischen Moltkeberg und Sallbachhügel  aufgenommen. Dieses Ansinnen wurde seinerzeit auch von der Unteren Landschaftsbehörde deutlich begrüßt, stellt dieser Weg doch eine der wenigen Möglichkeiten in der Wahner Heide dar, Besucher entlang eines Rundweges gezielt auch durch typische Heidedünenlandschaft zu führen.

Unter Einbeziehung der hier genannten Änderung wurde das Erholungslenkungskonzept daraufhin in der Sitzung des Kreis-Umweltausschusses vom 22. Mai 2003 einstimmig beschlossen. Im Anschluss daran wurde gemäß dieses Wegekonzeptes die Beschilderung an den Eingängen in die Wahner Heide vorgenommen.

Auf Grund des Verdachtes einer erhöhten Kampfmittelkontamination wurde oben genannte Wegeverbindung inzwischen wieder aus dem Wegekonzept entfernt, was zur Folge hatte, dass weder eine Darstellung im Entwurf des Landschaftsplanes 15 „Wahner Heide“  erfolgte, noch eine Markierung des Weges im Gelände vorgenommen wurde.

Auf Grund dessen ist es seit In Kraft Treten der neuen Naturschutzgebietsordnung Wahner Heide mit Beginn diesen Jahres nicht mehr zulässig, diesen Weg zu begehen. In der Bevölkerung führt dies zu heftigen Irritationen, wurde  diese Wegstrecke doch über viele Jahre hinweg  nicht nur von Fußgängern, sonder auch von schweren Militärfahrzeugen und Geländewagen genutzt, ohne dass es hier zu einem Zwischenfall kam. Letztgenannte Fahrzeuge befahren diese Strecke auch weiterhin! Zu befürchten ist nicht nur, dass das gesamte Wegekonzept in Zukunft von der Bevölkerung angezweifelt wird. Vielmehr wird auch der Erholungsdruck auf die umliegenden freien Heideflächen deutlich zunehmen, da das Bedürfnis nach Begehung dieser Offenlandbereiche verständlicherweise nach wie vor besteht.


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