Grundschulbezirke beibehalten
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP im Land sieht vor, die Schulbezirke für die Grundschulen aufzuheben. Auch wenn selbst die zuständigen CDU-Minister, Schulministerin Sommer und Integrationsminister Laschet, erhebliche Bedenken dieser Maßnahme gegenüber äußerten, haben führende Vertreter der Koalition – trotz massiver Proteste u.a. der Kommunalen Spitzenverbände – das Festhalten an diesen Plänen bekräftigt.
Die Grundschulbezirke sichern eine wohnortnahe Schule, die dem Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ gerecht wird und damit ermöglicht, dass Kinder den Schulweg alleine bzw. mit anderen Schülerinnen und Schülern bewältigen können. Sie sichern, dass Kinder in ihrem gewohnten und vertrauten Lebensraum mit schon aus dem Kindergarten bekannten Kindern zusammen in die Schule gehen können. Sie sichern auch, dass eine Schule im Wohnumfeld sozial-integrativ wirken kann und keine Spaltung der Schulen in solche für privilegierte und solche für weniger privilegierte Kinder erfolgt. Es darf kein Qualitätsgefälle zwischen den Grundschulen in einer Kommune geben, damit eine hohe Grundbildung für alle Kinder gesichert ist.
Für die Kommunen sind die Schulbezirke für Grundschulen unverzichtbar, um eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung realisieren zu können und um einen „Schulbustourismus“ in der Gemeinde zu verhindern, der auch zu erheblichen Mehrkosten für den Schulträger oder für die Eltern führen würde.
In einem Beschluss des Städte- und Gemeindebundes heißt es: „Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es zu befürchten, dass eine an wirtschaftlichen Grundsätzen orientierte Schulträgerschaft gefährdet ist.“ An dieser Wertung ändert auch die Formulierung im Koalitionsvertrag nichts, dass es sich um eine „planbare und geordnete Abschaffung“ handeln soll, weil spätestens mit der Abschaffung der Schulbezirke tragfähige Planungsgrundlagen fehlen.
Auch vor dem Hintergrund des schon stattgefundenen Ausbaus der offenen Ganztagsschule mit dem Ziel der sozialräumlichen Vernetzung und Weiterentwicklung der Grundschule zu einem Zentrum im Stadtteil, wäre eine Aufhebung der Grundschulbezirke kontraproduktiv.
Die Aufhebung der Grundschulbezirke ist nur auf den ersten Blick eine Verbesserung der Wahlfreiheit der Eltern. Auch bei Aufhebung der Grundschulbezirke wird und kann es keinen Anspruch auf die Beschulung in einer bestimmten Grundschule geben. Vielmehr würden Eltern und Kinder in ein Bewerbungsverfahren gezwungen, wie es in den weiterführenden Schulen bekannt ist und das vor allem für die noch sehr kleinen Kinder eine Belastung darstellt. Enttäuschungen auf Seiten der Eltern sind vorprogrammiert.
Die Gemeinde Wachtberg ist in den vergangenen Jahren flexibel mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Besuch von Grundschulen, die nicht im entsprechenden Grundschulbezirk liegen, umgegangen. So wurde beispielsweise die Erwerbstätigkeit von Eltern und die damit einhergehende Betreuungsnotwendigkeit berücksichtigt. Diese flexible Handhabung, die auf die individuelle Situation der betroffenen Eltern eingeht, ist notwendig und muss von der Gemeindeverwaltung beibehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss fordert den Bürgermeister auf, sich bei der Landesregierung für die Beibehaltung der Grundschulbezirke einzusetzen. Der Ausschuss stellt klar, dass die Gemeinde Wachtberg nicht bereit ist, die durch die Aufhebung der Grundschulbezirke entstehenden Mehrkosten zu tragen.
