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AKTUELLES
5. März 2006:

Top Thema im Februar: „Schiesskino in Wachtberg“


Auf ein sehr großem Interesse stieß im Februar 2006 der Bericht zum geplanten „Schiesskino“ in Wachtberg, den ich auf meiner Homepage veröffentlicht hane. Mit deutlichem Abstand war es der am meist gelesene Beitrag im Februar. Dieses große Interesse zeigt, wie hoch der Informationsbedarf der Öffentlichkeit über dieses Projekt ist und wie richtig meine Kritik an dem gewählten Verfahren war. Verwaltung und Ratsmehrheit haben diese Kritik als unbegründet zurückgewiesen, weil die Auffassung vertreten wird, dass es sich nur um eine Grundstücksvergabe handeln würde und für das weitere Genehmigungsverfahren andere Stellen, der Kreis und die Polizeibehörde, zuständig seien. Eine Begründung die Formal richtig sein mag, jedoch politisch hat natürlich jederzeit der Rat der Gemeinde Wachtberg die Entscheidungskompetenz und kann festlegen welche Ansiedlungen im Gewerbepark politisch gewünscht ist und welche nicht. Kein Ratsmitglied kann gezwungen werden, einer Vergabe zuzustimmen.

Doch was habe ich kritisiert? Kritisiert wird von mir vor allem die fehlende Information über das Konzept des Schiesskinos und des Projektes. Insbesondere auch deswegen, weil auch ich sowohl positive wie auch negative Aspekte eines solchen Projektes sehe. Aufgrund von mir nicht nachzuvollziehenden Gründen, wurde eine politische Diskussion über die grundsätzliche Entscheidung, ob man eine solche Einrichtung in Wachtberg haben will oder nicht, vermieden. Es mag richtig sein, dass das Schiesskino die im Bebauungsplan festgelegten Kriterien erfüllt, aber dieses bedeutet nicht, dass politisch dieses Projekt auch akzeptieren werden muss. Wer, wenn nicht der Rat der Gemeinde, hat das Recht über die Entwicklung des Gewerbegebietes und der Gemeinde zu entscheiden?

Auch halte ich diese Form der Begründung für riskant? Was ist, wenn nun nach dem gültigen Bebauungsplan ein Freudenhaus im Gewerbegebiet zulässig sei? Dann könnte ein Investor sich genau auf diese Begründung berufen und eine Baugenehmigung einfordern. So absurd dieses Beispiel auch sein mag, so zeigt es denoch deutlich, wie groß die Risiken bei einer solchen Begründung sein können. Bereits bei der Realisierung der Apotheke am EKZ hat Bürgermeister Hüffel geäußert, dass er keinen Einfluss darauf habe, was der Investor für Betriebe am EKZ ansiedelt. Zu Recht fragte eine Bürgerin aus Villip in einem Leserbrief im Generalanzeiger, wenn nicht er wer sonst!

Ich sehe mein von den Bürgern der Gemeinde erteiltes Mandat, dass ich als kritische Opposition darauf  achten soll, dass die Politik nicht am Bürger vorbei gemacht wird sondern mit dem Bürger zum Wohle der Gemeinde. Und ich werde diesen kritischen Weg weitergehen und habe für die Bürger der Gemeinde immer ein offenes Ohr.


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