7. März 2006:
Sparen im Strafvollzug: Als Opposition abgelehnt als Ministerpräsident umgesetzt
Landesregierung gefährdet die externe Drogenberatungen in den Justizvollzugsanstalten
Massiv kritisiert wurden von mir seinerzeit die Pläne der Rot/Grünen Landesregierung die Zuschüsse für die freiwillige Drogenberatung in den Justizvollzuganstalten zu streichen. Mit Erfolg engagierten sich die Beiratsmitglieder in der JVA Siegburg und anderswo über die Parteigrenzen hinweg und konnten eine Rücknahme der geplanten Kürzung erreichen. Insbesondere der damalige Finanzminister Jochen Dickmann hat erkannt, dass eine Streichung der Drogenberatung zu höheren Kosten im Strafvollzug führen wird. Unterstützung bekamen wir damals auch von dem damaligen Oppositionsführer Jürgen Rüttgers, der eine Kürzung bei der Drogenberatung ablehnte und erklärte, dass eine CDU Landesregierung diese erhalten würde. In einen Brief an ein Mitglied im Beirat der JVA Siegburg schrieb Rüttgers: „Daher wird die CDU-Landtagsfraktion die Kürzungspläne der Landesregierung nicht mittragen. Wir halten sie für ungerecht, weil die bestehenden Suchtberatungsdienste gefährden und dazu führen, dass drogenabhängige Gefangene kaum noch Chancen haben, künftig ein Leben ohne Straftat zu führen. Das aber muss der Maßstab einer verantwortungsvollen Justizpolitik sein!“
Dieses war vor der Wahl.
Heute sind die Kürzungen massiver geplant als je zuvor. Und insbesondere für die JVA Siegburg würde die Umsetzung der Pläne in einer Katastrophe enden. Derzeit sind neben Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugs, die Stundenweise mit einem gesamten Volumen von 1,5 Stellen für Drogenberatung freigestellt sind, noch zwei Mitarbeiter der Diakonie in der JVA tätig. Diese werden zum Teil mit den Zuschüssen des Landes und zum anderen Teil von der Diakonie finanziert. Fallen die Zuschüsse des Landes weg, so wird voraussichtlich auch die Diakonie ihren Zuschuss in Frage stellen. In Konsequenz würden die externe Drogenberatung wegfallen und mit den vorhanden Stunden der Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes kann die notwendige Beratung nicht mehr sichergestellt werden.
In anderen Anstalten sollen Stellen für externe Drogenberatung erhalten werden, jedoch nicht in Siegburg. Dass gerade die JVA Siegburg hier mehrfach bestraft wird sollen folgende Fakten belegen:  - Die JVA Siegburg teilt sich in rund 50% Erwachsenvollzug mit der Zuständigkeit bis zu 2 Jahren Haft und 50% Jugendvollzug. Anders als in anderen Anstalten ist bei dieser Kombination der Anteil der drogenabhängigen Häftlinge besonders hoch.
- In den vergangenen Jahren hat der Beirat immer wieder die schlechte personelle Ausstattung der JVA Siegburg im Vergleich zu anderen Anstalten kritisiert. Es konnten zwar Verbesserungen erreicht werden, doch bleibt Siegburg nach wie vor am unteren Ende eines Ranking der zugesagten Stellen im Verhältnis zu den besetzen Stellen. Hinzu kommt eine dauerhafte Überbelegung der Anstalt und dem damit verbundenen höheren personellen Aufwand. Daraus folgt, dass anders als in personell besser gestellten Anstalten, die Mitarbeiter die für Drogenberatung freigestellt werden deutlich geringer ist. Den Sicherheit und Ordnung haben in einer JVA natürlich erste Priorität.
- Aufgrund der Einsparungen im Bereich des Personals werden Stellen mit einer Wiederbesetzungssperre versehen und erst einmal nicht neu besetzt. Bereits im Mai letzten Jahres machte ich auf die Problematik aufmerksam, die dazu führte, dass freiwerdende Stellen im Bereich der schulischen Ausbildung in Siegburg nicht neu besetzt werden konnten. Den erst einmal musste die Landesweit festgelegte Reduzierung der Stellen erwirtschaftet werden und dann konnte erst neu eingestellt werden. Die reale Situation an den Anstalten wurde „theoretisch“ nicht berücksichtigt. [Hier klicken zum Artikel: Sparen im Strafvollzug rechnet sich nicht]
 Ein Abkehren vom Anspruch auf Resozialisierung aufgrund rein finanzieller Aspekte bleibt nach wie vor zu kurz gedacht. Drogenabhängige haben eine gute Chance aus der Straffälligkeit zu kommen, wenn sie von der Droge los kommen. Dafür brauchen sie intensive und regelmäßige Unterstützung durch Fachleute. Wenn wir ihnen diese Hilfe nicht geben können ist das Risiko, dass sie wieder straffällig werden und wieder in Haft kommen ungleich größer. Und die damit verbundenen Kosten im Strafvollzug sind deutlich höher als die Aufwendungen für die externe Drogenberatung.
Bisher wird die externe Drogenberatung im Etat des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagt. Um die immer wiederkehrende Gefahr der Streichung dieser Mittel zu verhindern und die Kosten dort anzusiedeln wo nachher auch die Einsparungen sich auswirken, ist es aus meiner Sicht erforderlich, dass diese Mittel mit dem gleichen Ansatz wie 2005 im Justizetat bereitgestellt werden und nur die fachliche Betreuung beim Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales verbleibt. Eine Kürzung dieser Mittel ist weder gesellschaftlich noch finanziell zu verantworten und muss verhindert werden.  
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